Entwicklung und
WEB-Service

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ViWa Entwicklung und WEB-Service

Auch wir kommen um das Kleingedruckte leider nicht herum. Schließlich handelt es sich bei den ViWa Internet-Diensten um Lösungen mit vielen Einzelelementen. Unsere Geschäftsbedingungen haben das Ziel, die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen und der ViWa Entwicklung und WEB-Service, im nachfolgenden ViWa genannt,  unter Berücksichtigung der Interessen aller Internet-Nutzer verbindlich und fair für alle zu regeln. Grundlage einer Bestellung und eines Vertrages sind daher immer die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ViWa, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung bei uns anerkennen und bestätigen. Sie können daher die Geschäftsbedingungen an dieser Stelle einsehen und bei Bedarf gleich ausdrucken. Schauen Sie doch einmal genau hin. Sie werden sehen, dass die ViWa sich auch hier nicht zu verstecken braucht.

Abschnitt I: Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich, Änderungen, Vertragsbeginn
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der ViWa  gelten für alle Dienste der ViWa. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden.
1.2 ViWa erbringt alle Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AGB abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten AGB, wenn ViWa in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt. 1.3 ViWa kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von ViWa gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. ViWa weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
1.4 Den Volltext der AGB kann ViWa über die Mitteilung eines Links bekannt geben, unter dem der Volltext im Internet abrufbar ist.
1.5 Ein Vertragsschluss setzt die Angabe vollständiger und richtiger Daten voraus.
1.6 Der Vertrag kommt mit der Freischaltung der Zugangskennung durch ViWa bezogen auf den Hauptvertragsbestandteil zustande.
 

 

 

 

 

 

 

 


1.7 Widerrufsbelehrung gemäß §§ 355, 312d BGB
Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: ViWa Entwicklung und WEB-Service Ammerseestr. 9c 82239 Alling/Biburg.
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung,  für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.
Ende der Widerrufsbelehrung.
Das vorstehende Widerrufsrecht gilt nicht, sofern das Rechtsgeschäft Ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und/oder Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft abgeschlossen haben.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


2. Leistungen der ViWa
2.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.
2.2 Alle Server in den Rechenzentren der ViWa sind über eine komplexe Systemarchitektur an das Internet angebunden. Ein- und ausgehender Datenverkehr wird über Router, Loadbalancer, Switche etc. geleitet, die jeweils eine bestimmte maximale Datendurchsatzrate zulassen. Eine direkte Anbindung einzelner Server zu Übergabepunkten ins Internet besteht nicht. Aus technischen Gründen sind daher die Datenverkehrskapazitäten für Gruppen von Servern an bestimmten Punkten limitiert. Ein erhöhtes Datenverkehrsaufkommen von oder zu einzelnen Servern kann dazu führen, dass für diese Server und andere mit ihnen technisch im Verbund stehende Server nicht die jeweils am Port des einzelnen Servers maximal mögliche Datendurchsatzrate zur Verfügung steht. Die Datendurchsatzrate wird in solchen Fällen technisch auf die verbundenen Server verteilt. Entsprechendes gilt für Internetpräsenzen, die sich einen Server teilen. Bei erhöhtem Datenverkehrsaufkommen werden die Datenverkehrskapazitäten auf die technisch verbundenen Internetpräsenzen verteilt.
2.3 Die Verfügbarkeit der ViWa Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet (Backbone) beträgt mindestens 99 % im Jahresmittel. ViWa weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereiches von ViWa liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von ViWa handeln, von ViWa nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internet sowie höhere Gewalt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur (z.B. DSL-Anschluss eines anderen Anbieters) Einfluss auf die Leistungen von ViWa haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von ViWa erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von ViWa erbrachten Leistung.
2.4 ViWa führt an ihren Systemen zur Sicherheit des Netzbetriebes, zur Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste und des Datenschutzes regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. ViWa wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird ViWa den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
2.5 ViWa kann ihre Leistungen ändern, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden und von ViWa für den Kunden zumutbar ist.
2.6 Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich ViWa vor, die dem Kunden zugewiesene IP- Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
2.7 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
 

 

 

 

 

 


3. Zahlungsbedingungen
3.1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt ViWa, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden nutzungsunabhängigen Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
3.2 Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Nutzungsabhängige Entgelte richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, die ViWa nach billigem Ermessen festlegt. Zahlungen des Kunden erfolgen durch Lastschrifteinzug. Der Kunde ermächtigt ViWa, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen.
3.3 ViWa stellt zu jedem Zahlungsvorgang eine Rechnung. Ein Rechnungsversand per E-Mail ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann ViWa hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen.
3.4 ViWa kann die Preise zum Beginn der nächsten Vertragslaufzeit mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer von ViWa gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. ViWa weist den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht.
3.5 Gegen Forderungen der ViWa kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
3.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann ViWa ihre Dienste sperren.
3.7 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, kann ViWa das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung für ViWa liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
3.8 Bei Zahlungsverzug kann ViWa für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsentgelte in Höhe von € 10,00 erheben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist.
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


4. Pflichten des Kunden
4.1. Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.
4.2 ViWa kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die ViWa gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die ViWa zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird. ViWa kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der ViWa Server-Systeme beeinträchtigt wird.
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, zugeteilte Passwörter und sonstige Zugangsdaten sorgfältig zu verwalten und sie geheim zu halten. Er ist verpflichtet, auch solche Leistungen zu bezahlen, die Dritte über seine Zugangsdaten und Passwörter nutzen oder bestellen, soweit er dies zu vertreten hat.
4.5 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten, die er auf ViWa Server überspielt, auf anderen Datenträgern, die nicht bei ViWa liegen. Im Fall eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der ViWa übertragen.

5. Haftung der ViWa
5.1 Für Schäden haftet ViWa nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von ViWa oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen. Verletzt ViWa oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den ViWa bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
5.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5.3 Im Anwendungsbereich des TKG (Telekommunikationsgesetz) bleibt die Haftungsregel des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
 

 

 

 

 

 

 

 

 


6. Datennutzung
6.1 ViWa erhebt und verarbeitet Daten im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzregeln. Informationen finden Sie in der Datnschutzerklärung.
6.2 Soweit dies zur Abrechnung erforderlich ist, darf ViWa Verkehrsdaten und/oder Abrechnungsdaten speichern und übermitteln. ViWa wird Verkehrsdaten spätestens sechs Monate nach Versendung der Rechnung löschen, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In einem solchen Fall dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.
6.3. Der Kunde hat das Recht, eine vollständige Speicherung der Verkehrsdaten oder eine vollständige Löschung der Verkehrsdaten nach Rechnungsversand zu verlangen. Eine Speicherung der Verkehrsdaten nach dem Rechnungsversand unterbleibt, falls der Kunde von diesem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat.
6.4. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtung gelöscht werden, trifft ViWa keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Der Kunde wird auf diese Rechtsfolge in der Rechnung in deutlich gestalteter Form hingewiesen werden. Soweit eine Speicherung aus technischen Gründen nicht erfolgt, wird der Kunde vor der Rechnungserteilung auf diese Beschränkung der Möglichkeiten des Anschlusses hingewiesen werden.
6.5. Um den Service nach den Anforderungen der Kunden gestalten zu können, willigt der Kunde darin ein, dass die Nutzung der Dienste unter einem Pseudonym protokolliert wird. Die unter einem Pseudonym protokollierten Daten werden nicht mit den Daten des Trägers des Pseudonyms zusammengeführt. Die Protokolle behandelt ViWa vertraulich. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben, ohne sie vorher zu anonymisieren. Das Widerrufsrecht des Kunden bleibt von dieser Regelung unberührt.

7. Schufa-Klausel
7.1 Der Kunde willigt ein, dass ViWa von der SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Auskünfte über ihn erhält. Er willigt ein, dass ViWa an die SCHUFA Daten über nicht vertragsgemäßes Zahlungsverhalten übermittelt, soweit dies nach dem Bundesdatenschutzgesetz nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
7.2 Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind vor allem Kreditinstitute, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften. Daneben erteilt die SCHUFA Auskünfte an Handels-, Telekommunikations- und sonstige Unternehmen, die Leistungen und Lieferungen gegen Kredit gewähren. Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde. Zur Schuldnerermittlung gibt die SCHUFA Adressdaten bekannt. Bei der Erteilung von Auskünften kann die SCHUFA ihren Vertragspartnern ergänzend einen aus ihrem Datenbestand errechneten Wahrscheinlichkeitswert zur Beurteilung des Kreditrisikos mitteilen (Score-Verfahren). Der Kunde kann Auskunft bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren enthält ein Merkblatt, das auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird.
 

 

 

 


8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
8.1 ViWa räumt den Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software, Programmen oder Scripten ein zeitlich auf die Laufzeit des zugehörigen Vertragsverhältnisses beschränktes einfaches Nutzungsrecht ein. Es ist nicht gestattet, Dritten Nutzungsrechte einzuräumen. Insbesondere eine Veräußerung ist daher nicht erlaubt. Der Kunde wird Kopien von überlassener Software nach Beendigung des Vertragsverhältnisses löschen und nicht weiter verwenden. Für Open Source Programme gelten diese Bestimmungen nicht, es finden ausschließlich die zugehörigen Lizenzbedingungen Anwendung.
8.2 Im übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Hersteller.

9. Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1 Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.
9.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt. Der Vertrag kann wirksam auch über den gesicherten Kundenservicebereich gekündigt werden, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht.

10.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Fürstenfeldbruck, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).

 

 

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